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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen der TCW Transfer-Centrum für Produktions-Logistik und Technologie-Management GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 i.V.m. § 14 BGB (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet). Der Online Shop des Verkäufers ist ausschließlich für gewerbliche Kunden gedacht, private Haushalte und Personen. „Verbraucher“ im Sinne von § 13 BGB sind von der Möglichkeit online zu bestellen ausgenommen.
1.2. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

2 Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote und Preislisten auch im Onlineshop des Verkäufers sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Die Produktdarstellungen im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ abschließen, gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers oder den Versand der Ware zustande.
2.2 Hat der Verkäufer Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Bruttopreise zu verstehen, inklusive der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, werden gesondert berechnet.
3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
3.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Diskontsatz der Landesbank. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.
3.4 Wir sind Mitglied im Börsenverein. Die Abrechnung der Buchhändler nehmen wir auch über BAG vor. Unsere Verkehrsnummer ist: 11922

4 Auslandsgeschäfte

4.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers enthalten grundsätzlich keine Einfuhrzölle oder sonstige Abgaben/Gebühren, die aufgrund von Regelungen des Bestimmungslandes erhoben werden (vgl. dazu auch die parallel geltende Ziffer 3.1). Für den Fall, dass ausnahmsweise vertraglich anderes vereinbart wurde, passt sich die im Preis enthaltene Abgabe der jeweiligen Preisentwicklung der Abgabensätze seit der Vereinbarung an.

5 Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang

5.1 Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
5.2 Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege wobei die Wahl des Versandweges- sowie der Art dem Verkäufer überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Leistungsgegenstände am Geschäftssitz des Verkäufers an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt.
5.4 Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen die bei diesem liegen verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

6 Verzug

6.1 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessene Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Kommt der Verkäufer in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 8 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte..
6.2 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises.
6.3 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 312 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
6.4 Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
6.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers beruht.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.

8 Mängelhaftung

Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:
8.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.
8.2 Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, rechtfertigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenem Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Überlässt der Verkäufer Freeware haftet er für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.3 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung und bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen oder wird die Sache nicht sachgerecht eingesetzt oder behandelt, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht auf diese Änderungen oder Einsatzbedingungen verursacht worden sind.
8.4 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln auf Nacherfüllung und Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit die Ansprüche darauf zurückzuführen sind, dass der Gegenstand der Lieferung an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Lieferungsort verbracht worden ist, es sei denn, die anderweitige Verbringung wurde ausdrücklich vereinbart.
8.5 Der Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungen und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
8.7 Vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffer 8.1 und 8.3 bis 8.6 beziehen sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für diese Ansprüche gilt Ziffer 9.
8.8 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt.
8.9 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Leistungsgegenstände ist dem Verkäufer anzukündigen. Das Paket muss einen Lieferschein, den Grund der Rücksendung und die Auftragsnummer beinhalten, da die Leistungsgegenstände sonst nicht zugeordnet werden können. Andernfalls ist der Verkäufer zur Entgegennahme rückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet.
8.10 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.11 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

9 Haftung

9.1 Der Verkäufer haftet dem Kunden auf Schadensersatz vergeblicher Aufwendungen stets
9.1.1 für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und
9.1.2 nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Der Verkäufer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung gemäß 9.1.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.

10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

10.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
10.2 Wegen Mängeln können Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten werden und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 8.1 Satz 1 gilt entsprechend.

11 Anwendbares Recht

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.