[27.05.2003]
Der Schutz des Know-hows stellt insbesondere bei zwei Ausprägungsformen von Entwicklungspartnerschaften ein Problem dar. Bei Konzeptwettbewerben und Ausschreibungen können die Zulieferer nur in beschränktem Maße eine unrechtmäßige Weitergabe von Know-how durch den OEM verhindern, da aufgrund der fehlenden langfristigen Perspektive eine effektive Sanktionierung des opportunistischen Verhaltens erschwert wird. Durch eine empirische Studie zu den Defiziten von Konzeptwettbewerben wird die Relevanz dieses Problems untermauert.
Eine Möglichkeit zur Strukturierung und Priorisierung der Know-how-Schutzrisiken stellt ein Know-how-Schutzportfolio dar. Mit dessen Hilfe können die einzelnen Risiken bewertet und dementsprechend geeignete Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Das Portfolio umfasst drei Dimensionen.
1. Die Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses: Es setzt sich aus drei Kriterien zusammen: Die Vertrauenswürdigkeit des OEMs gibt die Erfahrung des Lieferanten mit dem OEM wieder, inwiefern dieser in der Vergangenheit Know-how an Dritte weitergegeben hat. Die Substituierbarkeit des Know-hows spiegelt die Wichtigkeit der Innovation und den Grad, inwiefern diese Innovation durch andere Entwicklungen ersetzt werden kann wieder. Die Imitierbarkeit gibt den Grad an, mit welchem zeitlichen, finanziellen und ressourcenbezogenen Aufwand der Dritte die Innovation kopieren kann.
2. In der Bedeutung des Auftrages spiegelt sich die z.B. die Türöffnerfunktion für weitere Aufträge, ein Imagegewinn oder eine kurzfristige, monetäre Bedeutung des möglichen Auftrags wieder.
3. Die Tragweite des Know-how-Abflusses gibt die monetären Konsequenzen des Know-how-Verlustes beispielsweise in Form von entgangenen Deckungsbeiträgen an.
Vor jeder Teilnahme an einer Ausschreibung oder an einem Konzeptwettbewerb wird das Portfolio herangezogen. Aus der jeweiligen Position im Portfolio kann eine Normstrategie abgeleitet werden. Ist die Wahrscheinlichkeit eines Know-how-Abflusses gering, kann an der Ausschreibung aus Risikogesichtspunkten ohne weitere Schutzmaßnahmen teilgenommen werden. Ist allerdings die Wahrscheinlichkeit für ein Know-how-Abfluss groß und die Bedeutung des Auftrages nur gering, sollte auf die Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet werden. Für alle anderen Kombinationen muss von Fall zu Fall entschieden werden. Dabei kann auf verschiedene Methoden für die Handhabung von Risiken zurückgegriffen werden:
Bei allen Risikohandhabungsstrategien hat ein Trade-off zwischen der Vollständigkeit bei der Angebotsabgabe und dem Schutz des eigenen Know-hows zu erfolgen.